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BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 108; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 119 Nr. 1
NZB: Besetzung des Gerichts - schlafender Richter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 22.05.2003 - 5 K 6134/00
- BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.03.2002 - V B 33/01
Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Auszug aus BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03
Damit hat er einen materiell-rechtlichen Fehler des Urteils gerügt, der nicht zu den in § 115 Abs. 2 FGO angeführten Gründen für die Zulassung der Revision gehört (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040). - BFH, 20.09.2000 - VII R 61/00
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03
Eine sich daran anschließende langsame Bewegung des Kopfes nach hinten ist kein ausreichendes Indiz dafür, dass der Richter geschlafen hat oder sonst geistig abwesend war (vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. September 2000 VII R 61/00, BFH/NV 2001, 324). - BFH, 28.02.2001 - VIII R 17/99
Auszug aus BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03
Allein das Schließen der Augen und Senken des Kopfes deutet noch nicht auf ein Schlafen hin (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 1999 VIII R 17/99, BFH/NV 1999, 1491).
- BFH, 28.04.2006 - V B 217/04
USt: Gesellschafterleistungen an Gesellschaft
Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel mit der Nichtzulassungsbeschwerde zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (…BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496; vom 16. August 2005 XI B 234/03, BFH/NV 2005, 2238, m.w.N.).