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   BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03   

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https://dejure.org/2005,17177
BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03 (https://dejure.org/2005,17177)
BFH, Entscheidung vom 16.08.2005 - XI B 234/03 (https://dejure.org/2005,17177)
BFH, Entscheidung vom 16. August 2005 - XI B 234/03 (https://dejure.org/2005,17177)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03
    Damit hat er einen materiell-rechtlichen Fehler des Urteils gerügt, der nicht zu den in § 115 Abs. 2 FGO angeführten Gründen für die Zulassung der Revision gehört (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 20.09.2000 - VII R 61/00

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03
    Eine sich daran anschließende langsame Bewegung des Kopfes nach hinten ist kein ausreichendes Indiz dafür, dass der Richter geschlafen hat oder sonst geistig abwesend war (vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. September 2000 VII R 61/00, BFH/NV 2001, 324).
  • BFH, 28.02.2001 - VIII R 17/99
    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - XI B 234/03
    Allein das Schließen der Augen und Senken des Kopfes deutet noch nicht auf ein Schlafen hin (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 1999 VIII R 17/99, BFH/NV 1999, 1491).
  • BFH, 28.04.2006 - V B 217/04

    USt: Gesellschafterleistungen an Gesellschaft

    Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel mit der Nichtzulassungsbeschwerde zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496; vom 16. August 2005 XI B 234/03, BFH/NV 2005, 2238, m.w.N.).
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